Was ist eine Erziehungsbeauftragung / rechtliche Grundlagen

Eltern dürfen die Aufsicht über ihren minderjährigen Sprössling auf eine andere Person übertragen. Diese ist dann eine „erziehungsbeauftragte Person“ . Dafür muss sie allerdings volljährig sein. Das besagt der Paragraph 1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Die Erziehungsbeauftragung durch die Eltern sollte am besten schriftlich erfolgen. Zwingend notwendig ist die Schriftform aber nicht.

Open End mit „Muttizettel“

Deswegen täuscht der Name „Muttizettel“ ein wenig. Denn er stammt aus der Alltagssprache. Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren dürfen nach Mitternacht laut Paragraph 5 JuSchG nicht mehr ohne Begleitung auf öffentlichen Veranstaltungen, Konzerten oder Tanzveranstaltungen bleiben. Deshalb fragt um 24 Uhr der Veranstalter gern mal nach dem „Muttizettel“. In Persona ist das dann der, den die Eltern mit der Aufsicht betraut haben.

Hat der Veranstalter Zweifel an dieser Person, dann kann und muss er sogar bei den Eltern nachfragen. Da das nicht immer ohne Komplikationen möglich ist, hilft eine entsprechendes Schreiben, der „Muttizettel“.

Was sollte ein „Muttizettel“ enthalten?

Die schriftliche Form der Beauftragung kommt nicht ohne Angaben zu allen involvierten Personen aus.

Das sind mit vollständigen Namen, den Geburtsdaten und der Anschrift:

  • die „erziehungsbeauftragte Person“
  • der zu beaufsichtigende Jugendliche
  • die Eltern selbst als diejenigen, die den Auftrag erteilen

Am besten wird auch die genaue Art der Beauftragung dargestellt. Das wäre zum Beispiel die „Begleitung in die Diskothek ABC für den Zeitraum von 20.00 Uhr bis 01.00 Uhr“. Die Beauftragung und natürlich auch die Bescheinigung ist ausschließlich für den genannten Abend gültig. Die „erziehungsbeauftragte Person“ muss einen Ausweis mit sich führen. Auch der Jugendliche muss sein Alter glaubhaft nachweisen. Die Aufsicht darf nicht auf den Veranstalter oder den Gastwirt selbst übertragen werden.

Was gilt für den Genuss von Alkohol?

Während des gesamten Aufenthalts muss die Begleitung beim Jugendlichen bleiben. Damit sie dazu in der Lage ist, verzichtet sie am besten auf den Konsum von alkoholischen Getränken. Verboten ist er ihr allerdings nicht.

Der Jugendliche selbst darf auch mit Begleitung keinen Schnaps (Branntwein) oder Getränke, die diesen enthalten (branntweinhaltige Getränke) konsumieren. Das gilt auch für „Alcopops“. Dauer steht die Begleitperson gesetzlich gerade. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen gar keine alkoholischen Getränke, wie etwa Bier oder Wein kaufen oder trinken.

Darf ein volljähriger Freund die Erziehungsbeauftragung übernehmen?

An dieser Stelle ist der Gesetzgeber mehr als eindeutig. Denn für die Wahrnehmung eines Erziehungsauftrags nennt er als Grundvoraussetzung ein Autoritätsverhältnis. Das gibt es aber im Umgang von Jugendlichen untereinander in aller Regel nicht. Selbst wenn „der Kumpel“ bereits sein 18. Lebensjahr vollendet hat, bleibt er doch der „Kumpel“. Dagegen ist auch gar nichts einzuwenden, weil es normal ist.

Damit aber fallen ein volljähriger Freund oder eine volljährige Freundin aus dem Kreis derjenigen heraus, die eine Verantwortung als „erziehungsbeauftragte Person“ übernehmen können. Als Begleitung zur Disko oder ins Kino sind sie willkommen. Aber ohne Erziehungsauftrag bleibt es bei 24 Uhr als ultimatives Finale einer Freizeitunternehmung für einen 16- oder 17jaehrigen.

Dagegen können Verwandte und Mitglieder der Familie durchaus als „erziehungsbeauftragte Person“ handeln. Diese Aufgabe dürfen deshalb auch Tante oder Onkel sowie die Großeltern im Auftrag der Eltern wahrnehmen. Sogar volljährigen Geschwistern erkennt der Gesetzgeber diese Fähigkeit zu. Allerdings sollten die Eltern an dieser Stelle genau prüfen, ob es zwischen den Geschwistern wirklich ein ein Autoritätsverhältnis gibt, das diese Beauftragung rechtfertigt.

Darf eine „erziehungsbeauftragte Person“ auch mehrere Kinder und Jugendliche beaufsichtigen?

Laut JuSchG darf eine „erziehungsbeauftragte Person“ für mehr als ein Kind oder einen Jugendlichen die Verantwortung übernehmen. Das gilt auch auf öffentlichen Veranstaltung, die länger als bis 22:00 bzw. 24:00 Uhr gehen. Dann allerdings muss die betreffende Person aufgrund ihrer Ausbildung und wegen der persönlichen Fähigkeiten dazu in der Lage sein, am besten ein Lehrer oder Erzieher.