Als Elternteil / Erziehungsberechtigter haben Sie die Möglichkeit ihrem Kind den Besuch von Veranstaltungen, Konzerte, Discos oder Gaststätten zu genehmigen indem Sie es begleiten. Damit darf Ihr Kind wenn es unter 16 Jahre alt ist bis 22 Uhr bleiben. Ist ihr Kind älter als 16 Jahre darf es mit ihrer Aufsicht auch nach 24 Uhr aufhalten.
Da der Besuch für Teenager ohne Eltern oft entspannter ist, haben Sie die Möglichkeit eine volljährige Person mit der Aufsichtspflicht zu beauftragen. Die Person sollten sie jedoch bedacht wählen. Folgende Kriterien sollten für eine Erziehungsbeauftragung erfüllt sein:
- Sie kennen die Person persönlich, wissen dass diese 18 Jahre alt ist und vertrauen dieser.
- Sie wissen, dass diese Person eine Autorität auf ihr Kind ausüben kann und sind sich sicher, dass die beauftragte Person Verantwortung übernimmt.
- Sie sind sich sicher, dass die Begleitperson ihr Kind wieder sicher nach Hause bringt. Für eine Erziehungsbeauftragung ist eine Unterschrift des Beauftragten nötig. Holen Sie wenn möglich die Unterschrift persönlich ein und besprechen Sie den Verlauf des Abends und stecken Sie im Vorfeld Grenzen ab. So kommt es ggf. später zu keinen Missverständnissen.