Muttizettel Kino

Wie Minderjährige mit dem Muttizettel ins Kino gehen können

Ein Besuch im Kino ist für die meisten Kinder ein besonders großer Spaß. Heutzutage gibt es ein facettenreiches Angebot an Filmen, sodass für alle Altersklassen das richtige Thema dabei ist. Dank der großformatigen Leinwand und den komfortablen Sitzen lassen sich Filme besser als im eigenen Zuhause genießen, dazu gibt es frisch gemachtes und noch warmes Popcorn. Genauso wie Erwachsene schätzen Kinder und Jugendliche das spezielle Ambiente in den unzähligen Kinosälen der Bundesrepublik. Allerdings müssen Eltern beim Kinobesuch immer die jeweilige Altersfreigabe beachten. Darüber hinaus darf der Nachwuchs nicht alleine ins Kino gehen. Wenn beide Elternteile nicht dabei sein können, haben sie jedoch laut dem Jugendschutzgesetz die Möglichkeit, für die Begleitung des Kindes eine geeignete Person zu beauftragen. Dafür dient der sogenannte Muttizettel, damit dem Kinobesuch nichts im Weg steht.

Voraussetzungen für Kinobesuch mit dem Muttizettel

Mit dem Muttizettel können die Sprösslinge mit einem Erziehungsbeauftragten ins Kino gehen, der volljährig sein muss. Außerdem sollte die ernannte Person reif genug sein, um die Verantwortung für das jeweilige Kind zu übernehmen und ihm die erforderliche Unterstützung zu bieten. Der Erziehungsbeauftragte übernimmt in rechtlicher Hinsicht die elterliche Aufsichtspflicht. Auf diese Weise können Kinder unter 6 Jahren ohne die eigenen Eltern in Filme ohne Altersbeschränkung sowie Kinder von 6 bis 12 Jahren in Filme, die für diese Altersgruppe freigegeben sind. Des Weiteren ist der Kinobesuch bei Beendigung der Vorführung nach 22 Uhr möglich, wenn die Kinder 12 bis 16 Jahre alt sind. Falls die Vorführung nach Mitternacht endet, können Jugendliche von 16 bis 18 Jahren dank dem Muttizettel daran teilnehmen.

Muttizettel für Erziehungsbeauftragte korrekt ausfüllen

Mit Muttizettel belegen Kinder, dass ihre Eltern mit dem Kinobesuch in Begleitung der ernannten Person einverstanden sind. Den Zettel musst Du bereits vor dem geplanten Kinobesuch komplett ausfüllen, außerdem muss er von beiden Parteien unterschrieben werden. Er ist nur gegen Vorlage eines validen Ausweisdokuments der beauftragten Person rechtlich gültig. So ergeben sich keine Missverständnisse und im Kino läuft alles ohne Probleme ab. Im Internet gibt es entsprechende Formular zum Downloaden und Ausdrucken, in denen die notwendigen Daten und Vorgaben vollständig angegeben sind.

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