Partyzettel? Muttizettel? Gibt es Unterschiede?
Das Jugendschutzgesetz regelt eindeutig, was Minderjährigen erlaubt und was verboten ist. Viele Jugendliche mögen die Regelungen als Spaßbremse sehen. Der Sinn ist jedoch eindeutig: Heranwachsende sollen vor Gefahren geschützt werden. Den Überblick zu behalten, fällt nicht immer leicht. Begriffe wie Partyzettel und Muttizettel sind in aller Munde. Sind das zwei Bezeichnungen für dasselbe Dokument? Welche Rechte und Pflichten sind damit für die Beteiligten verbunden?
Ab 16 unbegrenzt feiern: In Begleitung der Eltern geht das
Jungen und Mädchen unter 16 bleiben Discos und Clubs versperrt, es sei denn, die Eltern sind mit dabei. Auch Kinobesuche reglementiert das Jugendschutzgesetzt. Wer ohne Erziehungsberechtigten unterwegs und noch keine 16 ist, für den fällt um spätestens 22 Uhr der Vorhang.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen zwar auch ohne Eltern in der Disco feiern, aber nur bis 24.00 Uhr.
Zwei verschiedene Bezeichnungen für ein Dokument
Der Partyzettel, auch Muttizettel genannt, der sich bequem im Internet herunterladen lässt, ebnet 16- und 17-Jährigen den Weg zur langen Partynacht. Mit ihrer Unterschrift auf diesem Dokument bestätigen die Eltern, dass sie nichts dagegen haben, wenn ihr Kind länger feiert. Zudem benennen sie eine volljährige Person, die Party oder Disco gemeinsam mit dem Kind besucht und währenddessen die Erziehungspflichten übernimmt.
Erziehungsbeauftragte müssen zuverlässig sein
Das Jugendschutzgesetzt sieht zwingend vor, dass sich die mittel Muttizettel erziehungsbeauftragte Person wirklich eignet, die übertragenen Pflichten wahrzunehmen. Die Volljährigkeit gilt als selbstverständliche Voraussetzung. Zudem wird von der erziehungsbeauftragten Person verlangt, dass sie in der Lage ist, in jeder kritischen Situation Unterstützung zu leisten. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist daher tabu. Auch die Verantwortung für die sichere Heimfahrt der Schützlinge liegt bei den von den Eltern benannten Erziehungsbeauftragten.
Werden die Partyzettel überhaupt kontrolliert?
Der Partyzettel erblickte bereits im Jahr 2002 das Licht der Welt. Unzählige Jugendliche haben ihn seither genutzt, um auch ohne Eltern ausgelassene Open-End-Partys zu feiern. Aber ist das Dokument überhaupt vonnöten oder sind die Kontrollen eher lasch? Die Betreiber von Discotheken und Clubs sind sich durchaus bewusst, dass ihnen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz hohe Bußgelder drohen und sie im Wiederholungsfall gar ihre Konzession verlieren können. Sorgfältige Kontrollen sind daher in den allermeisten Fällen obligatorisch.
Gefälschte Muttizettel sind kein Kavaliersdelikt
Wer die Unterschrift des Erziehungsberechtigten auf dem Muttizettel fälscht, begibt sich auf dünnes Eis. Jugendliche mögen sich noch so sicher sein, dass die Fälschung nicht erkannt wird, da das Discothekenpersonal die Signatur nicht überprüfen kann. In der Realität sind jedoch stichprobenartige Telefonanrufe bei den Erziehungsberechtigten gängige Praxis.
Fliegt der Schwindel auf, droht jede Menge Ärger, denn eine Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich hier um eine Straftat, die für den Jugendlichen schwere Konsequenzen nach sich zieht. Selbst wenn der Einlass verweigert wurde, kann die Fälschung der Unterschrift unangenehme Folgen haben, denn bereits der Versuch gilt als strafbar.