Das Wochenende naht und Du freust Dich auf eine Party oder einen Discobesuch. Aber es gibt Regeln für Jugendliche unter 18 Jahren.
Damit die Party für Dich nicht vorzeitig endet, weil es schon Mitternacht ist und Du noch nicht 18 bist, benötigst Du ein U18-Formular, das offizielle Formular zur Erziehungsbeauftragung.
Gesetzliche Grundlage für den Muttizettel Bayern
Grundlage ist der § 1 Absatz 4 des Jugendschutzgesetzes. Danach dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren auch nach Mitternacht in der Öffentlichkeit weiter feiern, wenn ihnen die Eltern die Erlaubnis dazu erteilen und sie in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind. Dabei übertragen Deine Eltern schriftlich ihren Erziehungsauftrag offiziell einer anderen volljährigen Person ihres Vertrauens.
Wer kann ein Erziehungsbeauftragter sein?
Laut Gesetz muss der Erziehungsbeauftragte volljährig sein. Es gibt allerdings ein paar Dinge zu beachten. Begleitet er zum Beispiel seine minderjährige Freundin zu einer Party, kann er kein Erziehungsbeauftragter sein, da es sich um ein partnerschaftliches Verhältnis handelt. Das gilt genauso für Deine Freundinnen oder Freunde. Zwischen Dir und der Aufsichtsperson muss ein Autoritätsverhältnis bestehen. Der Beauftragte sollte zudem das Vertrauen Deiner Eltern genießen. Das können dann Deine älteren Geschwister, Verwandte oder Freunde der Eltern sein. Deshalb solltet Ihr als Eltern besonders sorgfältig bei der Auswahl des Erziehungsbeauftragten sein.
Der Erziehungsbeauftragte übernimmt eine große Verantwortung. Dessen muss er sich bewusst sein. Er darf seinen Schützling weder aus den Augen lassen noch darf er alkoholisiert sein.
Welche Dokumente musst Du bei Dir haben?
Den sogenannten Muttizettel findest Du im Internet zum Ausdrucken. Allerdings dürfen in Bayern generell nur noch die Vordrucke des jeweiligen Landkreises verwendet werden. Das Formular muss vollständig und leserlich mit einem Permanentstift ausgefüllt werden. Du benötigst zwei Exemplare. Eines wird am Einlass der Veranstaltung abgegeben, das andere bleibt bei Dir.
Dieses Formular ist aber nur einmal gültig für eine genau definierte Veranstaltung. Zusätzlich müssen Du und Dein Erziehungsbeauftragter gültige Lichtbildausweise vorzeigen.
Auch musst Du zum Unterschriftenabgleich eine Ausweiskopie des unterschreibenden Elternteils mitnehmen. Fehlt etwas davon, kann Dir der Einlass verweigert werden.
Dazu noch ein wichtiger Hinweis:
Versuche erst gar nicht, die Unterschrift Deiner Eltern zu fälschen, denn dies gilt als Straftat nach 267 StGB. Auch der Versuch ist schon strafbar. Dann würde nicht nur der Abend wirklich böse enden.
Wer ist wann verantwortlich?
Die Betreiber der Veranstaltungen sind zwar verpflichtet, die Altersbegrenzungen zu kontrollieren. Deshalb müsst Ihr als Eltern unter der angegebenen Rufnummer auch jederzeit erreichbar sein, falls es Unklarheiten gibt.
Das gilt aber nur bis zum Verlassen der Veranstaltung. Dann liegt es in der Verantwortung der Eltern, für einen direkten und sicheren Heimweg zu sorgen. Bestenfalls begleitet Dein Erziehungsbeauftragter Dich bis zur Haustür.
Diese Regeln dienen Deinem Schutz und nicht, um Dich einzuschränken. Beachtest Du sie, kannst Du unbeschwert mit Deinen Freunden die Nacht durchfeiern.