Muttizettel Hotel

Mit dem Muttizettel als Minderjähriger im Hotel übernachten

Wer als Kind oder Jugendlicher ohne die Eltern verreist, darf sich nicht alleine in einem Hotel einquartieren. Da beim Einchecken die Ausweise kontrolliert werden, erfolgt stets eine Alterskontrolle der betroffenen Sprösslinge. Jedoch ist die Übernachtung dank dem sogenannten Muttizettel möglich, wenn die Eltern damit einverstanden sind. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Einverständniserklärung, welches entweder von einem Elternteil oder von einem anderen Erziehungsberechtigten ausgestellt wird. So dürfen Kinder unter 16 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person im Hotel übernachten. Jugendliche von 16 bis 18 Jahren können sogar in einem eigenen Zimmer nächtigen, wenn das Einverständnis auf beiden Seiten da ist.

Muttizettel für den Check-In im Hotel

Schon bei der Buchung müssen die altersbezogenen Daten der Personen angegeben werden. Wer als Minderjähriger nicht mit den eigenen Eltern unterwegs ist, braucht dafür einen Muttizettel. Diese Einverständniserklärung muss bestimmte Informationen enthalten, damit sie rechtlich gültig ist. Dazu gehört die Kenntnis der Eltern, die damit den Aufenthalt der Jugendlichen am jeweiligen Ort und Hotel sowie im aufgeführten Zeitraum erlauben. Des Weiteren müssen die vollständigen Namen, Adressen und Telefonnummern aller beteiligten Personen aufgeführt werden. Außerdem sind die Unterschriften der Erziehungsberechtigten und Erziehungsbeauftragten notwendig. Am besten solltest Du Dich im Vorfeld vergewissern, ob das Hotel weitere Unterlagen verlangt. So haben manche Hotelbetreiber gesonderte Formulare als Einverständniserklärung, um sich gegen eventuell eintretende Probleme umfassend abzusichern.

Muttizettel für nationale und internationale Übernachtungen

Laut dem deutschen Jugendschutzgesetz ist das Übernachten in einem Hotel auf nationaler Ebene erlaubt, wenn der Muttizettel korrekt ausgefüllt ist. In Kombination mit den jeweiligen Ausweisdokumenten können Kinder und Jugendliche auf diese Weise mit einer erziehungsbeauftragten Person in einem Hotel einchecken. Bei der Ernennung sollten Eltern unbedingt darauf achten, dass die Begleitperson vertrauenswürdig ist und über eine ausreichende Reife verfügt, um die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtspflicht verantwortungsvoll zu übernehmen. Wenn es sich um eine Reise ins Ausland handelt, kann sich dieser Tatbestand allerdings komplett verändern. Deswegen solltest Du vor dem Beginn eine intensive Recherche vornehmen, um die länderspezifischen Vorgaben zu überprüfen. So gibt es vor Ort keine bösen Überraschungen, wenn sich kein Zimmer anmieten lässt, da Kinder und Jugendliche in manchen Staaten nie ohne ihre eigenen Eltern in einem Hotel übernachten dürfen.

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