Muttizettel Konzert

Du bist noch nicht volljährig, willst aber unbedingt auf ein Konzert? Und keiner Deiner beiden Eltern kann oder will mit beziehungsweise Du willst ohne sie dorthin? Dann könnte ein sogenannter Muttizettel das sein, was Dir hilft. Was genau das ist, wann und wo er für Dich gilt und was dabei zu beachten ist, das erklären wir Dir im Folgenden.

Was ist der Muttizettel für ein Konzert?

Der Muttizettel ist – wie es nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes heißt – eine Erziehungsbeauftragung. Das bedeutet, dass jemand, der über 18 Jahre ist, für die Dauer des Konzerts plus Nachhauseweg Erziehungsaufgaben Dir gegenüber wahrnimmt, die zuvor mit Deinen Erziehungsberechtigten vereinbart worden sind. Mit einem solchen Muttizettel kannst Du also zum Beispiel zu einem Konzert gehen, ohne, dass Deine Mutter oder Dein Vater dabei sind, weil ja jemand anderes zugesichert hat, auf Dich aufzupassen.

Was muss auf einem Muttizettel vermerkt sein?

Es gibt bestimmte Vorgaben, was auf einem Muttizettel stehen muss, damit er gültig ist. Das sind im Einzelnen:

  • Der Name einer Deiner Erziehungsberechtigten inklusive Anschrift und Telefonnummer,
  • Dein Name und Dein Alter,
  • Die Zeitspanne, bis wann Du das Konzert besuchen darfst und wo das Konzert stattfindet,
  • Der Name der Person, die auf Dich aufpasst; auch hier inklusive Anschrift und Telefonnummer.

Wie viele Anfertigungen des Muttizettels für ein Konzert benötigst Du?

Nachdem Du den Muttizettel erstellt hast, musst Du ihn ausdrucken – und zwar zwei Mal! Auf beiden Ausdrucken müssen eine Deiner erziehungsberechtigten Personen und Deine Begleitperson unterschreiben. Dass Du zwei Exemplare brauchst, hat folgenden Hintergrund: Eines gibst Du am Eingang ab, das andere behältst Du. So ist sichergestellt, dass wenn es Kontrollen gibt und eine der beiden Ausfertigungen verlorengegangen ist, Du immer noch nachweisen kannst, dass Du über eine Besuchs-Erlaubnis des Konzerts verfügst.

Was müssen Deine Eltern in Bezug auf Deine Begleitperson beachten?

Wichtig ist es, dass Deine Eltern Deine Begleitperson gut kennen. Zum einem, damit sie wissen, dass diese tatsächlich über 18 Jahre ist. Zum anderen, damit sie die Gewissheit haben, dass die Person vertrauenswürdig und verantwortungsbewusst ist – dazu gehört, dass sie tatsächlich die ganze Zeit über auf Dich aufpasst und Dich nach Ende des Konzerts sicher nach Hause bringt (außer, Deine Eltern holen Dich ab).

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Bis wann kannst Du ohne und mit Muttizettel auf ein Konzert gehen?

  • Wenn Du unter 16 Jahre alt bist, kannst Du ohne Muttizettel gar nicht ohne einen Deiner Erziehungsberechtigten auf ein Konzert gehen. Mit einem Muttizettel und einer Begleitperson ist das so lange möglich, wie es auf dem Zettel vermerkt ist.
  • Wenn Du 16 oder 17 Jahre alt bist, darfst Du bis 24 Uhr ohne Muttizettel auf einem Konzert sein. Mit Muttizettel und einer Begleitperson wiederum so lange, wie es Deine Erziehungsberechtigten auf dem Zettel eingetragen haben.
  • Sobald Du 18 bist, brauchst Du keinen Muttizettel mehr, denn dann bist Du volljährig.