Wissenswertes rund um den Muttizettel für den Club
Du liebst das Feiern in Club und Discos, musst jedoch ohne entsprechende Maßnahmen wie den Muttizettel jedes Event frühzeitig verlassen. Deine Eltern haben hier die Möglichkeit, mit einem entsprechenden Formular eine erwachsene Person zu bestimmen, die während der Zeit im Klub die Aufsicht für Dich übernimmt. Damit sind die Aufgaben des Gesetzgebers zum Jugendschutz erfüllt und Du kannst ohne die sonst üblichen Einschränkungen bleiben.
Das Jugendschutzgesetz und die Erziehungsbeauftragung
Wenn Du bereits 16 oder 17 Jahre alt bist, aber noch nicht volljährig, gibt es nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) klare Vorgaben darüber, bis zu welcher Uhrzeit Du ohne Begleitung durch einen Erwachsenen alleine unterwegs sein darfst. Das bedeutet, genau um Mitternacht ist in jedem Club für Dich Schluss. Willst Du länger bleiben als das Gesetz erlaubt, muss einer Deiner Erziehungsberechtigten, somit einer Deiner Eltern, vor Ort dabei sein.
Es ist jedoch möglich, diese Zeit zu verlängern, indem Deine Eltern eine sogenannte Erziehungsbeauftragung schriftlich an jemanden erteilen, der nicht mehr minderjährig, somit über 18 Jahre alt ist. Diese Person übernimmt dann offiziell für Dich die Aufsicht, während Du im Club bist. Diese Beauftragung heißt umgangssprachlich Muttizettel und gibt Dir die Chance, ohne zeitliche Begrenzung auf Deinem Event zu sein.
Die Vorgaben für den Clubbesitzer
Ein seriöser Club wird sich nicht darauf einlassen, Dich ohne den Muttizettel länger als erlaubt in seinen Räumen zu lassen. Club sind hier in der Regel sehr eindeutig und erlauben keine Ausnahmen, weil der Gesetzgeber ihnen sonst ernsthafte Probleme bereiten kann. Klubs, die sich wiederholt nicht an das Jugendschutzgesetz halten, können in letzter Konsequenz sogar geschlossen werden. Deshalb legen sie viel Wert auf den Zettel, der den folgenden Inhalt haben muss:
- Angaben zur minderjährigen Person (Deinen Namen und Alter)
- Namen der Personenberechtigten (Deine Eltern)
- Eure gemeinsame Wohnanschrift
- Name des Klubs beziehungsweise der Veranstaltung
- eine Kontaktmöglichkeit für die Zeit Deines Aufenthaltes (Handy-Nummer)
- erziehungsbeauftragte Person (Deine volljährige Begleitung)
Manche Club halten auch eigene Muttizettel bereit, die bereits genau die benötigten Angaben enthalten. Erkundige Dich auf der Internetseite Deines Veranstalters, ob es eigene Formulare gibt.
Wichtiges zu den gesetzlichen Zeiten bezogen auf den Clubbesuch
- Wenn Du 14-16 Jahre alt bist, darfst Du ohne Erziehungsberechtigte generell nicht alleine in einen Club. Mit Muttizettel hingegen schon und auch ohne eine zeitliche Begrenzung.
- Im Alter ab 17 Jahren bis zu Deinem 18. Geburtstags darfst Du bis Mitternacht ohne Begleitung alleine in einen Club. Mit dem Muttizettel gibt es keine Einschränkungen.
- Diese Regelung gilt in der hier beschrieben Form nicht für jede Outdoor-Veranstaltung, wohl aber für Bars, Konzerte, Discos und auch Club.
Richtlinien für den Erziehungsbeauftragten
Deine volljährige Begleitung sollte im Club nicht einfach nur als „Aufpasser“ dabei sein. Deine Eltern müssen mit ihrer Wahl sicherstellen, dass es sich um eine verantwortungsbewusste und zuverlässige Person handelt, die darauf achtet, dass Du Dich an die gesetzlichen Vorgaben (Beispiel: Alkohol) hältst.
Sie sollte zu jeder Zeit für Dich und auch für den Club bei Bedarf ein Ansprechpartner sein und wissen, dass sie für Zuwiderhandlungen haftbar gemacht werden kann.