Muttizettel Party

Als Minderjähriger mit dem Muttizettel eine Party besuchen

Für Jugendliche sind Partys besonders verlockend, sie möchten genauso ausgiebig feiern wie die Erwachsenen. Allerdings kommen die meisten Veranstaltungen in den Clubs und Diskotheken erst gegen Mitternacht so richtig in Fahrt. Dann müssen aber alle Personen unter 18 Jahren laut dem Jugendschutzgesetz nach Hause gehen. Wer abends später feiern möchte, kann dank dem Muttizettel an der Party länger teilnehmen. Damit können Eltern ihrem Nachwuchs einen Freischein für das Nachtleben ausstellen, wenn sie selber nicht als Erziehungsberechtigte dabei sein möchten. Maßgeblich ist, dass sich eine volljährige Aufsichtsperson zur Verfügung stellt, welche den Minderjährigen die ganze Nacht begleitet und die Verantwortung für alle Geschehnisse übernimmt.

Deutsche Gesetzeslage im Hinblick auf nächtliche Veranstaltungen

In der Bundesrepublik dürfen sich Jugendliche ab 16 Jahren nur dann unbegrenzt auf Konzerten, in Diskotheken, Clubs und Kneipen aufhalten, wenn sie einen entsprechenden Muttizettel für die Party von den Eltern ausgestellt bekommen. Ansonsten ist die Teilnahme nicht erlaubt. Jedoch behalten sich die Veranstalter ein Hausrecht vor und können den Eintritt trotz dem elterlichen Erlaubnisschein verweigern. Das passiert zum Beispiel, wenn der Jugendliche bereits stark angetrunken ist oder die Aufsichtsperson keinen vertrauenswürdigen Eindruck macht. Somit sichern sich die Organisatoren der Partys gegenüber eventuellen Schwierigkeiten ab. Bei Tanzveranstaltungen von Trägern und Vereinen ist die unbegrenzte Teilnahme sogar schon ab 14 Jahren dank dem Muttizettel möglich.

Muttizettel für eine Party korrekt ausstellen

Um mit dem Muttizettel an einer Party teilzunehmen, sollte dieser schon im Vorfeld komplett von den Eltern ausgefüllt werden. Dafür gibt es geeignete Vorlagen im Internet zum Runterladen und Ausdrucken. Am besten direkt zwei Exemplare anfertigen, um eines beim Veranstalter abzugeben und das andere als Sicherheit dabei zu haben. Falls es zu einer Kontrolle durch die Polizei kommt, lässt sich der Muttizettel sofort vorlegen. Am besten eine Ausweiskopie des unterschreibenden Elternteils beifügen, um die Echtzeit der Erlaubnis zu verifizieren. Auf dem Muttizettel für die Party müssen sowohl der Erziehungsberechtigte als auch die erziehungsbeauftragte Person unterschreiben, welche die Aufsicht übernimmt. Dazu ist die Angabe der vollständigen Namen, Adressen und Telefonnummern erforderlich, damit eine Kontaktaufnahme im Notfall möglich ist.

Die richtige Begleitperson aussuchen

Auf Partys geht es oft wild zu und der Alkohol fließt in Strömen, deswegen muss die Begleitperson ihren Schützling die ganze Nacht im Auge behalten. Aus diesem Grund sollten Eltern nur einer zuverlässigen Person die Aufsichtspflicht mit dem Muttizettel für die Party übertragen, welche sie schon länger kennen und die über viel Verantwortungsbewusstsein verfügt. Nach der Veranstaltung muss die Begleitperson den Minderjährigen wieder sicher nach Hause bringen. Falls dem Schützling etwas zustoßen sollte, kann die erziehungsbeauftragte Person dafür verantwortlich gemacht werden. Deshalb ist es ausschlaggebend, als Vorbild aufzutreten und sich auf der Party möglichst zurückzuhalten. Im Idealfall sollten beiden komplett auf den Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln verzichten.

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